Klasseneinteilung

1. Jüngstenklasse 6 – 9 Monate

2. Jugendklasse 9 – 18 Monate

3. Zwischenklasse 15 – 24 Monate

4. Offene Klasse ab 15 Monate

5. Gebrauchtsklasse

6. Championklasse ab 15 Monate

7. Ehrenklasse

8. Veteranenklasse: ab 8 Jahren

Der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin nehmen an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse“ (BOB) teil.

9. Auf termingeschützten Ausstellungen können weitere Klassen eingerichtet werden. Insbesondere kann eine sogenannte Puppy class / Baby Klasse (4 – 6 Monate) eingerichtet werden. (Formwertnoten und Platzierungen wie Jüngstenklasse)

Reihenfolge des Richtens Veteranen-, Ehren-, Baby-, Jüngsten-, Jugend-, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund-, Offene Klasse

 

§ 10 Wettbewerb „Bester Hund der Rasse“ (BOB)

„Bester Hund der Rassehundeausstellung (BIS)“

Der „Beste Hund der Rasse“ wird nach dem Richten aller Klassen vom Zuchtrichter aus den Rü- den und Hündinnen der Jugend-, Ehren-, Veteranen-, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshundund Offenen Klasse bestimmt.

 Es nehmen die Hunde, die das CAC erhalten haben sowie die erstplatzierten Hunde der Jugendklasse, sofern sie die höchstmögliche Formwertnote erhalten haben, sowie die erstplatzierten Hunde der Ehren- und Veteranenklasse am Wettbewerb teil Auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen mit mehreren Rassen nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rassehunde-Ausstellung (BIS)“ alle „Besten Hunde der Rasse (BOB)“ teil.

Geldpreise dürfen nicht ausgelobt werden.

 

 

 

§ 11 Vergabe von Titeln und Anwartschaften

a. Der KfT kann jährlich eine Klubsieger-Ausstellung durchführen oder durchführen lassen. Ort, Termin und Veranstalter werden vom Vorstand des KfT nach Vorlage von Bewerbern bestimmt.

 Den Titel „Klub-Jugendsieger“ erhält auf dieser Ausstellung der beste Jungrüde / die beste Junghündin. Der Titel kann nur mit der Formwertnote V vergeben werden und ist an das Jugend-CAC gekoppelt.

Den Titel „Klubsieger“ erhält der beste Rüde/die beste Hündin, ermittelt aus der Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund- und Offenen Klasse und er ist an das CAC gebunden.

Den Titel Veteranenklubsieger erhält der erstplatzierte Rüde, die erstplatzierte Hündin der Veteranenklasse. Mindestalter 8 Jahre.

Die Vergabe der Titel-Anwartschaften und Titel fällt in die Zuständigkeit des amtierenden Zuchtrichters. Das Mindestalter ist grundsätzlich beim Jugendsieger auf 9 Monate und beim Sieger auf 15 Monate festgesetzt. b.

Für den KfT Jugend-Champion kann das Jgd. CAC nur an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der Formwertnote Vorzüglich (V) – Mindestalter 9 Monate – vergeben werden. Die Vergabe liegt im Ermessen der Zuchtrichter. Für den zweitplatzierten Rüden/die zweitplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die ReserveAnwartschaft vergeben werden.

Für den Deutschen Champion/KfT kann das CAC – getrennt nach Rüden und Hündinnen – nur in der Zwischen-, Champion-, Gebrauchshund- oder Offenen Klasse vergeben werden, wobei der Hund mit V1 bewertet worden sein muss. Für den zweitbesten Rüden/die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.

VERGABEBESTIMMUNGEN

 „KfT Jugend-Champion

 Der Titel „KfT Jugendchampion“ wird einem Terrier zuerkannt, wenn 4 Anwartschaften (JugendCACs) vorgelegt werden können. Die Zuerkennung muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern erfolgt sein. Das KfT-Jugend-Championat kann analog dem „Deutschen Champion“ auch erlangt werden, indem ein Jugend-CAC durch drei Res. Jugend-CACs ersetzt werden kann, wobei in diesem Fall ein Jugend-CAC auf einer internationalen Ausstellung erreicht werden muss. Das Res. Jugend-CAC kann zu einem vollen Jugend-CAC aufgewertet werden, wenn der für das Jugend-CAC vorgeschlagene Terrier am Ausstellungstag bereits Jugend-Champion ist bzw. die Ausstellungs-Ordnung des Klub für Terrier e. V. Eingetragen in das Vereinsregister am 23.12.2016 Bedingungen zur Zuerkennung des Titels erfüllt hat.

„Deutscher Champion“ (KfT) 

Regelung a) Der Titel „Deutscher Champion“ wird einem Terrier zuerkannt, wenn 4 CACs vorgelegt werden können. Zwischen erstem und letztem CAC muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag bedeutet, dass, wenn das 1. CAC z. B. am 1. April erworben wurde, die letzte Anwartschaft am 1. April des Folgejahres erworben sein muss. Die Zuerkennung der Anwartschaften muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern erfolgt sein. Mindestens ein CAC muss auf einer CACIB-Ausstellung, einer Nationalen RassehundeAusstellung oder der Klubsieger-Ausstellung zuerkannt worden sein. Nur 1 CAC kann durch 3 Res. CAC ersetzt werden, unabhängig davon, ob diese Res. CAC auf nationalen oder internationalen Ausstellungen erworben wurden. Reserveanwartschaften können Anwendung finden, wenn mit ihnen der geforderte Zeitabstand erfüllt wird, entweder zum Beginnen oder Beenden der vorgegebenen Frist.

Regelung b) Der Titel „Deutscher Champion“ wird einem Terrier zuerkannt, der 5 CAC errungen hat. Zwischen dem ersten und letzten CAC muss ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag bedeutet, dass, wenn das 1. CAC z.B. am 1. April erworben wurde, die letzte Anwartschaft am 1. April des Folgejahres erworben sein muss. Die Zuerkennung der Anwartschaften muss von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern erfolgt sein. Die Frist von 1 Jahr und 1 Tag gilt durch ein zusätzliches Res. CAC gewahrt, welches entweder zum Beginnen oder Beenden Verwendung finden kann. Die Form der Aufwertung von 3 Res. CAC zu einem vollen CAC kann bei der Regelung b) keine Anwendung finden. Ausstellungs-Ordnung des Klub für Terrier e. V. Eingetragen in das Vereinsregister am 23.12.2016

 

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